Das Staatliche Schulamt ist zuständig für alle Grundschulen und Mittelschulen im Landkreis Erding und steht Ihnen für weitergehende Auskünfte zu diesen Schularten zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen zu anderen Schularten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schule (siehe Weitere Schulen im Landkreis Erding).
Hinweis: In den Schulferien ist das Staatliche Schulamt Erding in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Unterrichtsbetrieb ab Montag, 12.04.2021
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 im jeweiligen Landkreis bleibt es beim derzeitigen Verfahren:
- Es findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht für alle Klassen und Jahrgangsstufen statt.
- Lediglich an den Grundschulen bzw. in der Grundschulstufe der Förderzentren findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt:
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand findet – sofern die zuständige Kreisverwaltungsbehörde keine anderslautende Anordnung trifft – statt für
- die Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern (wie bisher)
- die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs (neu) sowie
- die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten (neu).
- Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand findet – sofern die zuständige Kreisverwaltungsbehörde keine anderslautende Anordnung trifft – statt für
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
- Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
- Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
- durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
- durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
- Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt. Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.
- Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7- Tage-Inzidenz über 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher
- bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi)
- bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100: am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di).
- Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
- Wie der Unterricht an der Schule bzw. in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird (Präsenzunterricht, Wechselunterricht oder Distanzunterricht), erfahren Sie ebenfalls von Ihrer Schule. Sofern Distanzunterricht stattfindet, ist die Teilnahme selbstverständlich auch ohne negatives Testergebnis möglich.
- Hinweise und Erklärvideos zu den Selbsttests finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Regelmäßige Testungen helfen, sonst unerkannte Infektionen zu entdecken. Dadurch werden unsere Schulen für alle Beteiligten sicherer.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!